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Vermögen

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Vermögen Artikel

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Anweisung für die Bestimmung von Vermessungspunkten in Nordrhein-Westfalen. T. 1. (Text, Tafeln und Verm Vordrucke) Die Beschreibung für das Buch "Anweisung für die Bestimmung von Vermessungspunkten in Nordrhein-Westfalen. T. 1. (Text, Tafeln und Verm Vordrucke)" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich...

Begriff

Vermögen ist

  1. ein anderer Begriff für Fähigkeit oder Können: "Jemand vermag etwas zu tun". Das Gegenteil ist Unvermögen.
    Davon abgeleitet genannt Lungenvermögen umgangssprachlich das Lungenvolumen .
  2. ein Begriff für die Summe materieller Güter, z.B. Bargeld, Immobilien, Aktien: "Jemand ist vermögend". Das Gegenteil ist Vermögenslosigkeit.
    Umgangssprachlich wird Vermögen in diesem Zusammenhang mit größerem Besitz gleichgesetzt: "Jemand hat Vermögen". Das Gegenteil: "Jemand hat kein Vermögen" bedeutet entsprechend nicht, daß er gar nichts besitzt, sondern nur: nicht besonders viel.
Buch-Tipp: Beiträge zur Kenntniss des Russischen Reiches und der angränzenden Länder Asiens. Folge 1.?Bdch. 1. Statistische und ethnographische Nachrichten über die ... u.a. Zusätzen verm. von K. E. v. Baer Um ausführliche Informationen zum Buch "Beiträge zur Kenntniss des Russischen Reiches und der angränzenden Länder Asiens. Folge 1. ?Bdch. 1. Statistische und ethnographische Nachrichten über die . . . u. a. Zusätzen verm. von K. E. v. Baer" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden...

Begriffsabgrenzung

Vermögen ist nicht zu verwechseln mit Kapital, das zu dem Zweck seiner Mehrung in Investitionen angelegt und nicht unmittelbar verfügbar ist. Vermögen dagegen verbleibt in dem Besitz und also verfügbar, in Form von Geld und Gütern, einschließlich Konsumgütern. ??-- Bitte sachliche Richtigkeit Überprüfen! -->

Vermögen befindet sich in dem Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Daraus ergeben sich Rechte – z.B. Vererbbarkeit in dem Sinne des Art 14.1 Grundgesetz (GG) – und Pflichten – Art 14.2 GG: "Eigentum verpflichtet".

Buch-Tipp: Die Kulturaufgaben der Reformation.Berlin(E.Hofmann&Co.)1908.(2.verm.A Eine Beschreibung zum Buch "Die Kulturaufgaben der Reformation. Berlin(E. Hofmann&Co. )1908. (2. verm. A" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Besonderheiten

Vermögen ist in einigen Staaten (darunter den Vereinigte Staaten Amerika) mit einer Vermögenssteuer behaftet. In Deutschland findet Anfang der 2000er Jahre um die Besteuerung von Privatvermögen zu dem wiederholten Male eine politische Debatte statt, nach dem die Vermögenssteuer zuletzt, nach Einwänden des Bundesverfassungsgerichts gegen die Art ihrer Regelung, abgeschafft worden war.

Buch-Tipp: Dokumentation Eröffnungsbilanz: Pilotprojekt Stadt Uelzen Eine Beschreibung zum Buch "Dokumentation Eröffnungsbilanz: Pilotprojekt Stadt Uelzen" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen genannt den Gegenwert des Besitzes eines Unternehmens, das neben rein materiellen Gütern (z.B. Kassenbestand , Immobilien, Maschinen, Beteiligungen) auch den Gegenwert geistigen Eigentums (z.B. Patente, Markennamen) umfasst. Das Betriebsvermögen stellt eine der wesentlichen Größen dar zur Bewertung eines Unternehmens bzw. einer Aktie in dem Rahmen der Fundamentalanalyse.

Buch-Tipp: Handbuch der Klimatologie 1.Band:Allgemeine Klimalehre.4.verm.+umgearb Eine Beschreibung zum Buch "Handbuch der Klimatologie 1. Band:Allgemeine Klimalehre. 4. verm. +umgearb" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Volksvermögen

Unter Volksvermögen versteht man i.d.R. die Güter, Leistungen und Steuergelder einer Nation oder Volksgruppe (z.B. enteignetes Volksvermögen der Sudetendeutschen).

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